Nutzungsbedingungen Individuelle Service

Nutzungsbedingungen für individualisierte Services des ZDV

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Nutzungsbedingungen finden Anwendung auf Services, die vom Zentrum für Datenverarbeitung der Universität Mainz - nachfolgend „ZDV“ genannt - für Personen oder Einrichtungen der Universität Mainz - nachfolgend „Benutzer“ genannt - aufgrund eines Antrages oder Anfrage bereitgestellt werden.
1.2 Diese Nutzungsbedingungen finden keine Anwendung bei Services des ZDV, für die ein Entgelt erhoben wird.

2 Leistungsumfang

2.1 Das ZDV stellt den den jeweiligen Service wie auf der Webseite des ZDV - zdv.uni-mainz.de - beschrieben zur Verfügung.
2.2 Wird aufgrund des Services Software durch das ZDV bereitgestellt, so wird diese durch das ZDV aktualisiert. Dies beinhaltet Updates für Sicherheitslücken und neue Programmversionen.
Ein Update auf neue Programmversionen erfolgt erst, nachdem die Software in den vom ZDV benutzten Paketquellen bereitgestellt wird. Sollte ein Update auf eine neue Programmversion zu Problemen bei der Interaktion mit anderen Services des ZDV führen, erfolgt ein Update erst, wenn diese Probleme behoben sind.
Ist aufgrund eines Updates auf eine neue Hauptversion ein Handeln des Benutzers erforderlich, so teilt das ZDV dem Benutzer dies in einem angemessenen Zeitraum vor dem Update mit.
2.3 Das ZDV versucht eine Verfügbarkeit des Services zu gewährleisten. Aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder Gefährdungen für Systeme des ZDV kann die Erreichbarkeit beschränkt werden.
2.4 In der Bereitstellung des Services sind keine Supportleistungen enthalten.
2.5 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Service für 2 Jahre angeboten. Der Service kann 6 Monate vor Ablauf des Zeitraumes verlängert werden.

3 Verantwortlichkeit des Benutzers

3.1 Der Benutzer ist dazu verpflichtet, keine Inhalte zu veröffentlichen, die Dritte in ihren Rechten verletzten oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen.
3.2 Der Benutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützen Bereiche des Services durch eigene Vorkehrungen zu verhindern.
3.3 Der Benutzer ernennt eine verantwortliche Kontaktperson und teilt dies dem ZDV mit. Der Benutzer stellt sicher, dass die Kontaktperson für das ZDV erreichbar ist. Ein Wechsel der Kontaktperson wird dem ZDV unverzüglich mitgeteilt.
3.4 Der Benutzer benennt eine Vertretung der Kontaktperson. Sollte die Kontaktperson nicht erreichbar sein, so stellt der Benutzer sicher, dass Informationen vom ZDV an die Vertretung weitergeleitet werden.
3.5 Wird vom Benutzer Software installiert, so stellt er sicher, dass er über die nötigen Lizenzen für die Benutzung der Software verfügt und dass Sicherheitsupdates zeitnah, spätestens 3 Tage nach Erscheinen, eingespielt werden.
3.6 Der Benutzer stellt sicher, dass durch seinen Service keine Beeinträchtigung für andere Services des ZDV entstehen.
3.7 Bei Auffälligkeiten ist der Benutzer verpflichtet, diese dem ZDV mitzuteilen.

4 Haftung

4.1 Das ZDV ist zur Sperrung des Services berechtigt, wenn

  1. der begründete Verdacht besteht, dass der Benutzer durch die Nutzung des Services gegen geltendes Recht oder rechte Dritter verstößt. Ein begründeter Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder andere Dritte das ZDV davon in Kenntnis setzen.
  2. durch eine durch den Benutzer vorgenommene Konfiguration eine Beeinträchtigung für die Systeme des ZDV ausgeht.
  3. auf eine Anfrage des ZDV nicht innerhalb von einer Woche reagiert wird.
  4. ein Angriff auf den Service festgestellt wird und die Maßnahmen des Benutzers nicht ausreichen, um diesen Angriff abzuwehren, und eine Gefahr der Kompromittierung besteht.

Das ZDV informiert den Benutzer unverzüglich über die Sperrung und den Grund. Das ZDV hebt die Sperrung auf, sobald die Gründe nicht mehr vorliegen.
4.2 Schadensansprüche gegen das ZDV sind unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen, es sei denn, das ZDV, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Das ZDV haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
4.3 Das ZDV haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch das ZDV, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.