Richtlinien für die Erstellung von JGU-Accounts
- Für jede Person darf nur ein JGU-Account angelegt werden - also nicht mehrere Gast-, student. Hilfskräfte- oder Lehrbeauftragtenaccounts für die gleiche Person.
- Personen, die bereits einen Benutzeraccount als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter haben, dürfen keinen zusätzlichen JGU-Account über dieses Tool erhalten.
- Vorname, Name, Geburtsdatum und die persönliche Mailadresse (NEU) sind mit den korrekten Werten einzugeben.
- Es können nur JGU-Accounts für natürliche und lebende Personen angelegt werden. Benutzeraccounts wie albert.einstein@uni-mainz.de oder Eiffelturm@uni-mainz.de sind unzulässig und werden von uns deaktiviert und gelöscht. Bitte sprechen Sie uns direkt an, falls Sie in der Vergangenheit solch einen JGU-Account angelegt haben und diesen weiter nutzen möchten.
- Aufgrund bestehender Lizenzverträge achten Sie bitte auf eine korrekte Zuordnung der JGU-Accounts zu den verschiedenen Organisationseinheiten (bspw. Lehrbeauftragte, studentische Hilfskräfte oder Gäste).
- Die Vergabe von JGU-Accounts an Gäste muss im Interesse der Universität sein – z.B., um in gemeinsamen Projekten arbeiten zu können. Eine Vergabe von JGU-Accounts an Gäste zu deren eigenen Nutzung, ohne Bezug zur Universität, ist nicht zulässig.
- Abgelaufene Benutzeraccounts von Mitarbeitenden erhalten automatisch den Status „Gastaccount“, so dass ggf. eine Verlängerung erfolgen kann, sofern die weitere Nutzung des JGU-Accounts im Interesse der Universität ist.