Für Mitarbeitende der Universität wird automatisch ein JGU-Account angelegt - es ist kein gesonderter Antrag nötig.
Studierende erhalten den JGU-Account mit der Immatrikulation und müssen ihn lediglich
→ nach der Erstimmatrikulation einmalig aktivieren.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung oder Verlängerung eines JGU-Accounts für weitere Personengruppen.
Falls Ihnen als Gastwissenschaftler, Projektmitarbeiter oder studentische Hilfskraft kein Benutzeraccount ausgehändigt worden ist, erfragen Sie bitte im Dekanat Ihres Fachbereichs bzw. im Sekretariat Ihrer Einrichtung einen der zuständigen JGU-Account-Verantwortlichen. Zur Verlängerung Ihres JGU-Accounts kontaktieren Sie oder Ihr Vorgesetzter bitte ebenfalls einen der JGU-Account-Verantwortlichen Ihrer Einrichtung.
Wenden sich zur Beantragung eines geeigenten JGU-Accounts bitte an die Ausleihe der Zentralbibliothek.
Der JGU-Account für externe Nutzer dient ausschließlich zum Ausdrucken in der UB und verfügt über keine weitergehenden Rechte, d. h. Mail, Login im ZDV, Nutzung der Terminalserver, VPN, WLAN etc. sind damit nicht möglich.
Mitarbeiter/innen der Universitätsmedizin erhalten ihren JGU-Account über die JGU-Account-Verantwortlichen der jeweiligen Klinik. Kontaktieren Sie dazu ggf. die Leitung Ihrer Klinik, Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Vorgesetzten.
Einrichtungen, die dem ZDV bisher noch keinen Ansprechpartner als JGU-Account-Verantwortlichen benannt haben, können uns einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin per E-Mail an → antraege@uni-mainz.de melden.
Für Angehörige eines Lehrkrankenhauses der Universität Mainz können derzeit leider keine neuen JGU-Accounts vergeben werden. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die → Rechtsabteilung der Universität.
Accounts für Angehörige externer Einrichtungen sollen zukünftig in den Einrichtungen selbst verwaltet werden - bitte wenden Sie sich an das Sekretariat oder die IT-Verantwortlichen der Einrichtung, der Sie zugeordnet sind. Bei Bedarf können diese das weitere Vorgehen per Mail an → zdv-office@uni-mainz.de erfragen.Sie bekommen dabei einen Zugang, aber z.B. keine eigene, persönliche Homepage.
- Es können nur JGU-Accounts für natürliche und lebende Personen angelegt werden. Benutzeraccounts wie albert.einstein@uni-mainz.de oder Eiffelturm@uni-mainz.de sind unzulässig und werden von uns deaktiviert und gelöscht. Bitte sprechen Sie uns direkt an, falls Sie in der Vergangenheit solch einen JGU-Account angelegt haben und diesen weiter nutzen möchten.
- Aufgrund bestehender Lizenzverträge achten Sie bitte auf eine korrekte Zuordnung der JGU-Accounts zu den verschiedenen Organisationseinheiten (bspw. Lehrbeauftragte, studentische Hilfskräfte oder Gäste).
- Die Vergabe von JGU-Accounts an Gäste muss im Interesse der Universität sein – z.B., um in gemeinsamen Projekten arbeiten zu können. Eine Vergabe von JGU-Accounts an Gäste ausschließlich zu deren persönlicher Nutzung, ohne Bezug zur Universität, ist nicht zulässig.
- Vorname, Name, Geburtsdatum und die private Mailadresse (NEU) sind mit den korrekten Werten einzugeben.
- Personen, die bereits einen Benutzeraccount als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter haben, dürfen keinen zusätzlichen JGU-Account über dieses Tool erhalten.
- Abgelaufene Benutzeraccounts von Mitarbeitenden erhalten automatisch den Status „Gastaccount“, so dass ggf. eine Verlängerung erfolgen kann, sofern die weitere Nutzung des JGU-Accounts im Interesse der Universität ist.
- Für jede Person darf nur ein JGU-Account angelegt werden - also nicht mehrere Gast-, student. Hilfskräfte- oder Lehrbeauftragtenaccounts für die gleiche Person.